Das Gesellschaftsrecht ist ein sehr komplexes und umfangreiches Rechtsgebiet. Es regelt im Wesentlichen die Beziehungen einer Gesellschaft im Innen- und Außenverhältnis. Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Rechtsgebieten besitzt das Gesellschaftsrecht kein eigenes Gesetz. Vielmehr sind bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen die jeweils relevanten Gesetze, wie z.B. das GmbHG, das AktG, das HGB oder auch das BGB in Anwendung zu bringen. Als Grundform einer Personengesellschaft wird die BGB-Gesellschaft, die sogenannte GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), gesehen.
Weitere Personengesellschaften sind z.B. die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die offene Handelsgesellschaft (oHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG). Im Gegensatz zu den Personengesellschaften handelt es sich bei den sogenannten Kapitalgesellschaften um juristische Personen, so z.B. die GmbH, die AG oder SE, wobei auch hier die Grundform einer juristischen Person der Verein ist, geregelt im BGB.
Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts beraten wir Existenzgründer im Rahmen Ihrer Existenz- und Unternehmensgründung.
Wir freuen uns, Ihnen im Rahmen unserer virtuellen Photo-Ausstellung Bilder des Künstlers Askal Bosch auf unseren Seiten präsentieren zu können.

Wir unterstützen Sie bei der Gründung von Gesellschaften einschließlich sämtlicher hiermit einhergehender Formalitäten. Nachdem wir Sie umfassend beraten haben, wählen wir mit Ihnen gemeinsam die für Ihr Unternehmen passende Rechtsform aus und erstellen nach entsprechender Analyse Ihrer Bedürfnisse den auf Sie zugeschnittenen Gesellschaftsvertrag; ebenso wie beispielsweise die Geschäftsführer- oder Vorstandsanstellungsverträge, die Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat. Weiterhin beraten wir Sie bei der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Prokuristen, Vorständen, und Aufsichtsräten. Wir erstellen für Sie die Geschäftsordnungen für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte und organisieren die Abfindung ausgeschiedener Organmitglieder. Darüber hinaus beraten wir Unternehmer, die Ihr Unternehmen verändern wollen, sei es in Form eines Rechtsformwechsels, einer Unternehmenstransaktion, der steuerrechtlichen Gestaltung, der Optimierung von Unternehmensstrukturen oder Verschmelzung. Wir erstellen für Sie sämtliche Verträge und Gesellschaftsbeschlüsse und begleiten Sie bis zum Abschluss Ihrer Umstrukturierung. Wir betreuen Sie bei der Abhaltung von Gesellschafterversammlungen, Hauptversammlungen und Vereinsversammlungen.
Ebenso begleiten wir Sie umfassend, wenn Sie ein Unternehmen kaufen oder verkaufen möchten. Dabei führen wir im Vorfeld von Transaktionen eine due-diligence durch, beraten Sie steuerrechtlich und erstellen für Sie die entsprechenden Verträge.
Wenn Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und Ihren Mitgesellschaftern entstehen, beraten, begleiten und vertreten wir Sie bei Gerichtsverfahren, sofern unsere für Sie erarbeiten Vorschläge zur zeitnahen und effektiven Beilegung der Unstimmigkeiten erfolglos blieben. In diesem Fall unterstützen wir Sie bei der Auseinandersetzung und Liquidation Ihrer Gesellschaft.
Sofern das uns übertragene Mandat inhaltlich oder hinsichtlich unserer personellen Ressourcen (insbesondere bei steuerrechtlichen Expertisen und/oder Unternehmenstransaktionen) eine Erweiterung oder Ergänzung bedarf, arbeiten wir eng mit uns vertrauten gesellschaftsrechtlich, steuerrechtlich oder arbeitsrechtlich ausgerichteten Kooperationskanzleien zusammen.
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