Abmahnungen

Die Abmahnung ist das allgemein gebräuchliche Instrument zur außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen des gewerblichen Rechtsschutzes. Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung an jemanden, ein bestimmtes (rechtswidriges) Verhalten zukünftig zu unterlassen, z.B. die Verbreitung oder Verwertung fremder urheberrechtlich geschützter Werke, die Benutzung einer fremden Marke oder die Verwendung unwirksamer allgemeiner Geschäftsbedingungen. Wir prüfen für unsere Mandanten Abmahnungen Dritter und wehren gegebenenfalls unberechtigte Abmahnungen ab. Wir sprechen auch Abmahnungen für unsere Mandanten aus und setzen so Unterlassungsansprüche und Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz durch. Nach der Prüfung abmahnrelevanter Sachverhalte folgt durch uns stets eine ausführliche Beratung zu den Chancen und Risiken bei der Abwehr bzw. bei dem Ausspruch von Abmahnungen.

Massenabmahnung wegen Filesharing/ Tauschbörsennutzung erhalten?

Verteidigung gegen Abmahnungen

Bei der Verteidigung gegen Abmahnungen sind wir insbesondere in folgenden Fällen tätig:

  • Prüfung und Abwehr von Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts - z.B. bei so genannten Filesharing-Massenabmahnungen; die Verteidigung gegen Massenabmahnungen können wir in der Regel zu einem Pauschalpreis anbieten, der erheblich unter den gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren für diese Fälle liegt;
  • Prüfung und Abwehr von Abmahnungen aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts - z.B. im Falle der Abmahnung von Online-Shops oder eBay-Angeboten wegen unwirksamer AGB-Klauseln, fehlerhafter Widerrufsbelehrungen oder unzureichender Produktangaben;
  • Prüfung und Abwehr markenrechtlicher wie namensrechtlicher Abmahnungen - z.B. bei der vermeintlichen Verwendung fremder Marken im Internet oder der Namensanmaßung;
  • Prüfung und Abwehr von Abmahnungen aus dem Bereich des Persönlichkeitsrechts - z.B. bei vermeintlich beleidigenden Einträgen in Internetforen.

Virtuelle Photo-Ausstellung

Wir freuen uns, Ihnen im Rahmen unserer virtuellen Photo-Ausstellung Bilder des Künstlers Askal Bosch auf unseren Seiten präsentieren zu können. 

black alley

Im Falle der Verteidigung gegen Abmahnungen prüfen wir auch stets die Möglichkeit einer gütlichen Einigung im Wege des Vergleichs, um, wenn dies unsere Mandanten wünschen, den Sachverhalt schnell aus der Welt schaffen zu können.

Abmahnungen gegen Rechtsverletzer

Verhalten sich Dritte rechtswidrig, so sprechen wir für unsere Mandanten Abmahnungen insbesondere in folgenden Fällen aus:

  • Verletzung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften (UWG) durch Mitbewerber - z.B. bei Irreführung der Verbraucher, bei Verwendung unzulässiger allgemeiner Geschäftsbedingungen oder unzureichender Widerrufsbelehrungen, bei unzureichenden Angaben im Impressum oder bei gezielter Behinderung von Mitbewerbern;
  • Verletzung von Marken - z.B. bei Verwendung des Markennamens oder ähnlicher Bezeichnungen auf fremden Internetseiten oder in Printmedien;
  • Verletzung von Urheberrechten - z.B. bei unerlaubter Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke (Musikwerke, Sprachwerke, Computerprogramme, Bilder, Filmwerke u.a.); gleichzeitig prüfen wir Annexansprüche wie den Anspruch auf Auskunft zu Art und Ausmaß der Rechtsverletzung, Vernichtung und Ersatz des entstandenen Schadens.

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Sie haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung oder eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten? Wir verteidigen Sie dagegen. - Sie sehen sich unlauterem Wettbewerb ausgesetzt? Wir mahnen Ihren Wettbewerber für Sie ab. - Sie wollen ein Unternehmen gründen oder haben gesellschaftsrechtliche Fragen? Wir beraten Sie umfassend. - Sie brauchen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihren Online-Shop? Wir erstellen Ihnen maßgeschneiderte, rechtssichere AGB. 

Rechtsanwalt Arzbach, Rechtsanwalt Bystry und Rechtsanwalt Dauskardt vertreten und beraten Sie im Markenrecht, im Urheberrecht, im Geschmacksmuster- und Gebrauchsmusterrecht, im AGB-Recht und bei Ihrer Unternehmensgründung.
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