Ihr Anliegen:
1. Sie betreiben einen Online-Shop, eBay-Shop, entwickeln oder vertreiben Software, urheberrechtlich geschützte Werke, oder Sie erbringen Dienstleistungen, z.B. als Werbeagentur, Webdesigner oder Freiberufler. Mit gut formulierten und wirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen möchten Sie das Risiko Ihres Unternehmens bestmöglich begrenzen.
2. Sie haben eine Abmahnung wegen der AGB, des Impressums oder der Datenschutzerklärung z.B. Ihres Onlineshops erhalten und sollen nun die gegnerischen Anwaltskosten übernehmen.
3. Sie sind auf der Suche nach kostenlosen Muster-AGB, bzw. einer Standardvorlage, die Sie gratis verwenden können.
4. Sie möchten Ihre bestehenden AGB an die aktuelle Geschäftsentwicklung oder neue Gesetze anpassen. Die Änderung Ihrer AGB soll für Ihre Kunden wirksam werden.
5. Sie fragen sich, ob einzelne AGB-Klauseln wirksam sind, z.B. von Ihrer Bank, Ihrer Versicherung, Ihrem Online-Shop, Ihrer GmbH oder AG. Hier kann es gehen um:
Vorsicht: Arbeitsverträge können AGB sein!
Wenn Sie Arbeitgeber sind, können unwirksame arbeitsvertragliche Bestimmungen zu Lohnzahlung, Abmahnung oder Kündigung erhebliche Kostenrisiken nach sich ziehen. Im Kontext AGBs wirtschaftlich relevant sind regelmäßig die Themen Beweislastumkehr, Haftungsbeschränkung und Vertragsstrafen.
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Das deutsche AGB-Recht gehört zu den kompliziertesten Rechtsmaterien. Allein in den §§ 305 ff. BGB sind mehrere Dutzend Einzelregelungen für die sogenannte "AGB-Kontrolle" festgelegt. Täglich kommen neue Gesetze, Verordnungen und Gerichtsurteile hinzu, die sich zudem oft widersprechen. Wenn Sie sich in der für Ihr Geschäft maßgeblichen Rechtsmaterie nicht auskennen (z.B. beim Verbraucherwiderruf und der Gewährleistung als Betreiber eines Online-Shops, im Arbeitsrecht als Arbeitgeber, im Arzthaftungsrecht als Arzt, im Wohnmietrecht als Vermieter), dann sollten Sie auf keinen Fall Muster aus dem Internet verwenden, die unter einschlägigen Stichworten angeboten werden - gleichgültig ob kostenlos oder kostenpflichtig.
Jeder Unternehmer, ob Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, als Einkäufer, Lieferant oder Arbeitgeber), Freiberufler (Arzt, Rechtsanwalt, Handwerker) und auch jeder Vermieter verwendet sogenannte „Allgemeine Geschäftsbedingungen“. Dies sind z.B. vorformulierte Vertragstexte für:
Diese Standardverträge nutzt er für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen. Damit handelt es sich automatisch um AGB - es kommt also nicht darauf an, ob tatsächlich die Worte „Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) über dem Vertragstext stehen. Denn schon ein Aushang in einem Geschäftslokal ist rechtlich als AGBs zu behandeln.
Sie setzen sich damit dem Risiko aus, dass erhebliche Teile Ihres Vertrages (und nicht nur einzelne Regelungen) unwirksam sind. Wenn Sie die AGB von Wettbewerbern kopieren, können Sie zudem wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden.
Deshalb: Gerade bei AGB für einen Geschäftsbetrieb (dazu gehört auch die Wohnungsvermietung ab 3-5 Wohnungen) ist die anwaltliche Beratung immer günstiger als die Verteidigung gegen eine Abmahnung. Es gibt übrigens auch keine Pflicht, AGB auf der eigenen Website bereitzustellen, oder überhaupt AGBs zu haben. Aber dies muss im individuellen Einzelfall überprüft werden.
AGB und Wettbewerbsrecht
Wenn Ihr Wettbewerber rechtswidrige AGB-Klauseln verwendet, dann können Sie ihn anwaltlich abmahnen lassen.
Umgekehrt kann Ihnen das aber auch passieren. Deshalb sollten Sie sich durch abmahnsichere AGB schützen und unzulässige Klauseln vermeiden. Ansonsten geraten Sie – insbesondere als Internethändler – in die „Abmahnfalle“: Im Wettbewerbsrecht gelten hohe Gegenstandswerte, Schadensersatz und Erstattung der gegnerischen Anwaltskosten summieren sich so oft auf mehrere tausend Euro. Trotzdem entspricht die überwiegende Mehrzahl der im Internet veröffentlichten AGB nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Wir beraten Sie auch, wie Sie Ihre Geschäfts- und Nutzungsbestimmungen beim Vertragsschluss wirksam einbeziehen und prüfen auch die Auswirkungen bereits abgegebener Unterlassungserklärungen.
Rechtssicherheit durch Ihren Rechtsanwalt
Ziele unserer Zusammenarbeit können sein:
Wir freuen uns, Ihnen im Rahmen unserer virtuellen Photo-Ausstellung Bilder des Künstlers Askal Bosch auf unseren Seiten präsentieren zu können.
AGB zum günstigen Fixpreis – auch als "Flatrate"
Die ab&d Rechtsanwälte erstellen für ihre Mandantschaft rechtssichere AGB zu Festpreisen. Dazu zeigen wir Ihnen zulässige Regelungsmöglichkeiten auf und erarbeiten mit Ihnen die individuell für Sie passenden Geschäftsbedingungen.
Regelungen können z.B. für die Bereiche
getroffen werden.
Wir übernehmen die ständige und fortlaufende Überwachung und Aktualisierung Ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen anhand der neuesten Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen zu überschaubaren Vergütungssätzen. Nehmen Sie die AGB-Flatrate in Anspruch, liegt die rechtssichere Gestaltung Ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig in unserer Hand.
Kontakt per E-Mail aufnehmen - Telefon: 030 36 41 41 90 - Fax: 030 36 41 41 999
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