Forderungsabwehr

Die erfolgreiche Abwehr von unberechtigten Forderungen erfordert eine präzise Einschätzung der Rechtslage und eine auf diese Einschätzung aufbauende taktische Vorgehensweise. Für die Planung der Verteidigung spielen mehrere Faktoren eine Rolle. So sind die zu erwartenden Verteidigungskosten, die Möglichkeit einer gütlichen Einigung, das Risiko des Unterliegens in einem gerichtlichen Verfahren und auch die mögliche Entwicklung von Beziehungen zu Geschäftspartnern in die Waagschale zu werfen und dabei die wirtschaftlich sinnvollste Methode für den Mandanten zu ermitteln.

Wir nehmen Ihre Interessen sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich gegen unberechtigte Ansprüche Dritter wahr. Dabei klären wir Sie umfassend über die Chancen und Risiken der Verteidigung auf und prüfen, ob Sie möglicherweise die entstehenden Rechtsberatungskosten von der Gegenseite ersetzt verlangen können. Wir haben in der Vergangenheit gute Erfahrungen mit gütlichen Einigungen außerhalb der Gerichte gemacht. Solche Einigungen können Zeit und Rechtsanwaltskosten sparen. Auf Wunsch treten wir deshalb gern mit der Gegenseite in Verhandlungen, unterbreiten Lösungsvorschläge (z.B. Ratenzahlungsangebote) und bemühen uns um eine schnelle Lösung ohne kostenintensive gerichtliche Verfahren.


Virtuelle Photo-Ausstellung

Wir freuen uns, Ihnen im Rahmen unserer virtuellen Photo-Ausstellung Bilder des Künstlers Askal Bosch auf unseren Seiten präsentieren zu können. 

the mind shift series - part 2

Unser Angebot der Forderungsabwehr umfasst für Sie insbesondere folgende Leistungen:

  • Überprüfung der Rechtslage zur Forderung:
    • Ist die Forderung wirksam entstanden?
    • Ist die Forderung möglicherweise untergegangen?
    • Ist die Forderung durchsetzbar?
  • Ermittlung der voraussichtlichen außergerichtlichen wie gerichtlichen Kosten für die Interessenvertretung;
  • Verfassen einer außergerichtlichen Anspruchsablehnung;
  • gegebenenfalls Einigungsverhandlungen unter Berücksichtigung von Stundungs- und Ratenzahlungswünschen;
  • erforderlichenfalls Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren und streitigen Gerichtsverfahren;
  • erforderlichenfalls Beratung zu einem laufenden Vollstreckungsverfahren.

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