Forderungsdurchsetzung / Inkasso

Die Durchsetzung von Zahlungsforderungen gehört gemeinhin zum Tagesgeschäft der anwaltlichen Tätigkeit. Trotzdem gibt es nach unserer Erfahrung gerade hier erhebliche Qualitätsunterschiede in der Rechtsanwaltspraxis. Egal ob es um eine Forderung im Einzelfall oder die Durchsetzung einer Vielzahl von Forderungen im Unternehmensalltag (Inkasso) geht, so spielt für den Erfolg einer Forderungseintreibung nicht ausschließlich die korrekte Einschätzung der Rechtslage, sondern ebenso psychologisches Einfühlungsvermögen, Taktik und Beharrlichkeit eine große Rolle.

Die ab&d Rechtsanwälte nehmen Ihre Interessen als Forderungsgläubiger umfassend wahr und leiten alle notwendigen Schritte zur Forderungsdurchsetzung ein. Dabei versuchen wir durch konsequente Zahlungserinnerungen und Verhandlungsgespräche eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Erforderlichenfalls setzen wir die Forderungen unserer Mandanten jedoch auch engagiert und zielgerichtet vor den zuständigen Gerichten durch. Unsere Tätigkeit richten wir dabei stets an den wirtschaftlichen Interessen des Mandanten aus. Hier gilt es, zwischen den Rechtsverfolgungskosten und der Höhe der zu erwartenden Forderungseinziehung abzuwägen und eine für den Mandanten lohnende Vorgehensweise zu wählen.

Wir übernehmen auf Wunsch auch die vollständige Inkassotätigkeit.


Virtuelle Photo-Ausstellung

Wir freuen uns, Ihnen im Rahmen unserer virtuellen Photo-Ausstellung Bilder des Künstlers Askal Bosch auf unseren Seiten präsentieren zu können. 

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Dabei begleiten wir Sie bereits bei Ihrer Rechnungsgestaltung, sprechen außergerichtliche Mahnungen aus  und führen notfalls zur Erlangung eines vollstreckbaren Titels das gerichtliche Mahnverfahren durch.

Unser Angebot der Forderungsdurchsetzung umfasst für Sie insbesondere folgende Leistungen:

  • Überprüfung der Rechtslage zur Forderung:
    • Ist die Forderung wirksam entstanden?
    • Ist die Forderung möglicherweise untergegangen?
    • Ist die Forderung durchsetzbar?
  • Ermittlung der voraussichtlichen Zahlungsfähigkeit des Schuldners;
  • Verfassen einer außergerichtlichen Zahlungsaufforderung;
  • gegebenenfalls Einigungsverhandlungen;
  • gegebenenfalls Versendung weiterer außergerichtlicher Zahlungsaufforderungen;
  • erforderlichenfalls Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids;
  • erforderlichenfalls Durchführung des streitigen Gerichtsverfahrens;
  • erforderlichenfalls Durchführung des Vollstreckungsverfahrens.

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