Die ab&d Rechtsanwälte schützen Marken in Deutschland, Europa und auch international. Wir prüfen die Schutzfähigkeit einer gewünschten Marke nach dem Markengesetz und der GMVO, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Unterscheidungskraft und einem möglichen Freihaltebedürfnis des Zeichens. Wir führen Markenrecherchen durch, um zu prüfen ob für das gewünschte Zeichen ältere Rechte Dritter bestehen. Nicht zuletzt begleiten wir das gesamte Anmelde- und Eintragungsverfahren und vertreten die Interessen der Markenanmelder und Markeninhaber auch in einem möglichen Verfahren des Widerspruchs, der Erinnerung und der Beschwerde vor den Markenämtern und den zuständigen Gerichten (z.B. dem Patentgericht).
Wir führen für unsere Mandanten Markenanmeldungen (u.a. Wortmarken, Wort-/Bildmarken, Bildmarken) für die Eintragung folgender Marken durch:
Bei einer gewünschten Markenanmeldung bieten wir Ihnen folgende einzelne Dienstleistungen in einem Paket:
Wir freuen uns, Ihnen im Rahmen unserer virtuellen Photo-Ausstellung Bilder des Künstlers Askal Bosch auf unseren Seiten präsentieren zu können.
Bei der Anmeldung einer deutschen Marke bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beträgt die Verfahrensdauer ca. 10 – 12 Monate. Die Marke genießt jedoch bei erfolgreicher Anmeldung rückwirkend Schutz ab dem Anmeldezeitraum. Für die Eintragung und Anmeldung einer deutschen Marke werden dabei folgende Gebühren fällig:
Anmeldegebühr, inkl. drei Waren- und Dienstleistungsklassen | 300,- € |
Gebühr für jede weitere Klasse | 100,- € |
Beschleunigungsgebühr (Eintragung ca. 3 – 4 Monate) | 200,- € |
Verlängerungsgebühr | 750,- € |
Nach der erfolgreichen Markenanmeldung beraten wir sie zu der erforderlichen Markenverteidigung. Dazu gehört z.B. die außergerichtliche wie gerichtliche Durchsetzung von Rechten aus ihrer Marke im Falle von Markenverletzungen durch Dritte (etwa durch den Ausspruch einer Abmahnung, oder den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung).
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