Verträge bieten in unserer Rechtsordnung die Möglichkeit, die rechtlichen Beziehungen zwischen zwei oder mehr Personen verbindlich zu regeln und zu gestalten. Die Vertragsfreiheit gehört zu den Grundfesten unserer Rechtsordnung. Verträge versetzen uns in die Lage, wirtschaftliche Beziehungen verlässlich zu gestalten und kostenintensive Streitigkeiten zu vermeiden.
Während für große Unternehmen die Vertragsgestaltung und das Vertragsmanagement eine zentrale Rolle spielen, wird dieser Bereich von kleineren und mittleren Unternehmen leider häufig vernachlässigt, obwohl mit unzureichend erarbeiteten Verträgen erhebliche finanzielle Risiken verbunden sein können. Ein Grund dafür kann die Tatsache sein, dass sich die Vertragsparteien bei Vertragsabschluss meist einig sind (oder zumindest meinen dies zu sein) und deshalb nicht allzu viele Ressourcen für die Vertragsgestaltung verwandt werden sollen. Ob ein Vertrag tatsächlich „etwas taugt“ und effiziente Lösungen in einem Streitfall bieten kann, zeigt sich jedoch stets erst dann, wenn es zu Konflikten zwischen den Beteiligten bei der Vertragsabwicklung kommt. Zeit- und kostenintensive Gerichtsauseinandersetzungen sind bei unzureichend formulierten Verträgen meist die Folge.
Wir freuen uns, Ihnen im Rahmen unserer virtuellen Photo-Ausstellung Bilder des Künstlers Askal Bosch auf unseren Seiten präsentieren zu können. http://www.askalbosch.net
In einer adäquaten vertraglichen Vereinbarung zwischen zwei Unternehmern müssen z.B. folgende Fragen zufriedenstellend und umfassend beantwortet werden:
Von der Verwendung von Vertragsformularen für komplizierte und wirtschaftlich bedeutende Sachverhalte müssen wir abraten, da diese zumeist keine adäquaten und auf den Einzelfall zugeschnittenen Regelungen für die Vertragsparteien enthalten und damit im Streitfalle wertlos sein können.
Es ist nach unserer Ansicht geboten, an Vertragsabschlüssen mit einem erheblichen wirtschaftlichen Gewicht Experten zu beteiligen, die über das erforderlich Know-How und die notwendige Erfahrung verfügen, um mögliche Konflikte vorherzusehen und so Verträge effizient gestalten zu können. Die ab&d Rechtsanwälte stehen dabei sowohl für die Prüfung abzuschließender Verträge, für Vertragsverhandlungen als auch für die Entwicklung und Formulierung kompletter Verträge zur Verfügung.
Wir erstellen und prüfen im Allgemeinen insbesondere Kauf,- Miet,- Werk,- sowie Dienstleistungsverträge. Im Speziellen erstellen wir Verträge aus dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes, wie z.B. Lizenz- und Nutzungsverträge im Urheber- und Markenrecht sowie markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen.
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