Eine Entscheidung des Kammergerichts in Berlin hat die grundgesetzlich verankerte Meinungsfreiheit gestärkt. Eine Hostelbetreiberin in Berlin ist vor dem Gericht mit dem Versuch gescheitert, einem Internet-Bewertungsportal für Reiseleistungen die künftige Veröffentlichung bestimmter kritischer Nutzerbehauptungen über das Hostel gerichtlich untersagen zu lassen.
Anlass für den Rechtsstreit war ein Kommentar auf der Plattform unter der Überschrift "Für 37,50 € pro Nacht u. Kopf im DZ gabs Bettwanzen". Es wurde behauptet, die Zimmer und Betten seien mit Bettwanzen befallen. Eine Mitarbeiterin habe erklärt, dies komme schon mal vor. Die verseuchten Zimmer seien erst auf mehrmalige telefonische Nachfrage geschlossen worden. Auf Beanstandung der Hostelbetreiberin hatte das Portal diese Behauptungen im Internet gesperrt und erklärt, sie werde sie nicht wieder online stellen. Dies reichte der Hostelbetreiberin jedoch nicht aus. Sie begehrte vielmehr, dass auch in Zukunft keine kritischen Äußerungen über ihr Haus online gestellt werden.
Das Landgericht hat den Antrag zurückgewiesen, der Betreiberin der Internetseite die künftige Verbreitung dieser und anderer Behauptungen im Wege einer einstweiligen Verfügung zu untersagen. Sie sei ihren Pflichten hinreichend nachgekommen, indem sie die negative Bewertung auf die nachträgliche Beschwerde hin offline gestellt habe.
Dem ist das Kammergericht im Berufungsverfahren gefolgt.
Insbesondere sei das Bewertungsportal nicht verpflichtet, Nachforschungen hinsichtlich der Richtigkeit der eingesandten Hotelbewertungen vor deren Veröffentlichung anzustellen.
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