Sie wollen eine Marke anmelden.
Wir prüfen vorab, ob ältere Marken im Weg stehen, wählen Schutzgebiet und Klassen und begleiten die Anmeldung beim DPMA oder EUIPO bis zur Eintragung.
Wir prüfen vorab, ob ältere Marken im Weg stehen, wählen Schutzgebiet und Klassen und begleiten die Anmeldung beim DPMA oder EUIPO bis zur Eintragung.
Bei Verwechslungsgefahr mahnen wir ab und setzen Ihre Ansprüche durch, notfalls per einstweiliger Verfügung. Wer nach Kenntnis zu lange wartet, verwirkt die Dringlichkeit.
Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft: Sie gilt oft für unbestimmte Dauer und verpflichtet zu mehr als nötig. Wir prüfen den Vorwurf und verhandeln, wenn sinnvoll, eine modifizierte Erklärung.
Ob Sie widersprechen oder sich verteidigen wollen: Die Fristen sind kurz. Wir vertreten Sie im Verfahren vor DPMA und EUIPO.
Wissen
Im Bereich Wissen erklären wir, wie Anmeldung, Recherche, Widerspruch und Abmahnung im Markenrecht ablaufen.
Lassen Sie Ihr Markenanliegen jetzt kostenlos prüfen.
Marke kostenlos prüfen lassen
Wer zuerst anmeldet,
hat in der Regel den besseren Rang.
Im Markenrecht entscheidet grundsätzlich der Zeitrang (§ 6 MarkenG). Eine Recherche vor der Anmeldung zeigt, ob ältere Marken im Weg stehen, und senkt das Risiko von Widerspruch und Abmahnung.
Marke, Zeichen und worum es geht: ein paar Sätze genügen. Ein Schreiben der Gegenseite können Sie anhängen.
Wir sagen Ihnen, wo Sie stehen, welche Risiken es gibt und was sinnvoll ist.
Kosten entstehen erst mit Ihrem Auftrag. Dann melden wir an, mahnen ab oder verteidigen Sie.
Wir standen unter anderem schon gegenüber:
Das hängt vom Schutzgebiet (Deutschland, EU oder international) und von der Zahl der Klassen ab. Dazu kommen die Gebühren des Markenamts. Was auf Sie zukommt, sagen wir Ihnen in der kostenlosen Ersteinschätzung, bevor Kosten entstehen.
Sie ist keine Pflicht, aber sinnvoll: Das Markenamt prüft nicht von sich aus, ob ältere Marken kollidieren. Ältere Markeninhaber können widersprechen oder abmahnen. Eine Recherche zeigt dieses Risiko vorab.
Nehmen Sie die Frist ernst, aber unterschreiben Sie nichts ungeprüft. Eine Unterlassungserklärung gilt oft für unbestimmte Dauer. Schicken Sie uns das Schreiben, wir prüfen, ob der Vorwurf berechtigt ist.
So schnell wie möglich. Eine einstweilige Verfügung gibt Ihnen in der Regel innerhalb von ein bis drei Wochen gerichtlichen Schutz. Wer nach Kenntnis der Verletzung zu lange wartet, verwirkt die Dringlichkeit.
Marke, Zeichen und worum es geht: ein paar Sätze genügen. Wir melden uns zeitnah mit einer kostenlosen Ersteinschätzung.