Marke anmelden, schützen, verteidigen.
Ihre Markenanwälte in Berlin.

  • Kostenlose Ersteinschätzung, zeitnahe Rückmeldung
  • Anmeldung, Durchsetzung und Verteidigung aus einer Hand
  • 16 Jahre Prozesserfahrung
Dr. Norman Dauskardt
Dr. Norman Dauskardt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz +49 30 36414190 kontakt@abd-partner.de

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Sie wollen eine Marke anmelden.

Wir prüfen vorab, ob ältere Marken im Weg stehen, wählen Schutzgebiet und Klassen und begleiten die Anmeldung beim DPMA oder EUIPO bis zur Eintragung.

Jemand nutzt Ihre Marke oder ein ähnliches Zeichen.

Bei Verwechslungsgefahr mahnen wir ab und setzen Ihre Ansprüche durch, notfalls per einstweiliger Verfügung. Wer nach Kenntnis zu lange wartet, verwirkt die Dringlichkeit.

Sie haben wegen einer Marke eine Abmahnung erhalten.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft: Sie gilt oft für unbestimmte Dauer und verpflichtet zu mehr als nötig. Wir prüfen den Vorwurf und verhandeln, wenn sinnvoll, eine modifizierte Erklärung.

Gegen eine Marke wird Widerspruch eingelegt.

Ob Sie widersprechen oder sich verteidigen wollen: Die Fristen sind kurz. Wir vertreten Sie im Verfahren vor DPMA und EUIPO.

Lesen Sie sich ein, während wir prüfen.

Lassen Sie Ihr Markenanliegen jetzt kostenlos prüfen.

Marke kostenlos prüfen lassen

Wer zuerst anmeldet,
hat in der Regel den besseren Rang.

Im Markenrecht entscheidet grundsätzlich der Zeitrang (§ 6 MarkenG). Eine Recherche vor der Anmeldung zeigt, ob ältere Marken im Weg stehen, und senkt das Risiko von Widerspruch und Abmahnung.

So läuft es ab

  1. Anliegen schildern

    Marke, Zeichen und worum es geht: ein paar Sätze genügen. Ein Schreiben der Gegenseite können Sie anhängen.

  2. Kostenlose Ersteinschätzung

    Wir sagen Ihnen, wo Sie stehen, welche Risiken es gibt und was sinnvoll ist.

  3. Sie entscheiden, wir handeln

    Kosten entstehen erst mit Ihrem Auftrag. Dann melden wir an, mahnen ab oder verteidigen Sie.

Was Mandanten sagen

Die Kanzlei arbeitet sehr professionell und zügig. […] Mein besonderer Dank gilt Frau Dr. Joanna Koronkiewicz, die […] mir die Feinheiten des deutschen Wettbewerbs- und Markenrechts im Hinblick auf meinen Fall auf sehr verständliche und freundliche Weise erläutert hat. Professionalität auf höchstem Niveau.

Roman Google-Bewertung, Mai 2026

Ich möchte mich herzlich bei der Kanzlei ab&d und ganz besonders bei meinem Anwalt Herrn Dr Dauskardt bedanken. Von Anfang an wurde ich sehr freundlich, aufmerksam und professionell betreut. Herr Dauskardt arbeitet äußerst sorgfältig, kompetent und zuverlässig. […]

Ayse Alici Google-Bewertung, März 2026

[…] Die Beratung erfolgte dabei so, dass Rechtsstreite wenn möglich vermieden wurden, aber wenn dies nicht möglich war, wurden für die Verteidigung immer alle Register gezogen, so dass wir zusammen bereits mehrere Erfolge vor Gericht erzielen konnten.

Philipp Stern Geschäftsführer, Stern & Schatz GmbH

Schnell, freundlich und kompetent. Faire Beratung und Preise.

Lea Fischer Google-Bewertung, Oktober 2025

Gute Beratung, super klar erklärt - sehr zufrieden!

Laurent Burdin Google-Bewertung, 2025

Super kompetenter zuverlässiger Anwalt, was heute sehr selten ist

Dominik Rapacki Google-Bewertung, Mai 2026

Auch gegen große Namen

Wir standen unter anderem schon gegenüber:

  • Adobe
  • Amazon
  • Apple
  • Audi
  • BMW
  • Burberry
  • Google
  • L'Oreal
  • Microsoft
  • Nintendo
  • Prada
  • Red Bull
  • Samsung

Häufige Fragen

Was kostet eine Markenanmeldung?

Das hängt vom Schutzgebiet (Deutschland, EU oder international) und von der Zahl der Klassen ab. Dazu kommen die Gebühren des Markenamts. Was auf Sie zukommt, sagen wir Ihnen in der kostenlosen Ersteinschätzung, bevor Kosten entstehen.

Brauche ich vor der Anmeldung eine Recherche?

Sie ist keine Pflicht, aber sinnvoll: Das Markenamt prüft nicht von sich aus, ob ältere Marken kollidieren. Ältere Markeninhaber können widersprechen oder abmahnen. Eine Recherche zeigt dieses Risiko vorab.

Ich habe wegen einer Marke eine Abmahnung erhalten. Was jetzt?

Nehmen Sie die Frist ernst, aber unterschreiben Sie nichts ungeprüft. Eine Unterlassungserklärung gilt oft für unbestimmte Dauer. Schicken Sie uns das Schreiben, wir prüfen, ob der Vorwurf berechtigt ist.

Wie schnell muss ich handeln, wenn jemand meine Marke verletzt?

So schnell wie möglich. Eine einstweilige Verfügung gibt Ihnen in der Regel innerhalb von ein bis drei Wochen gerichtlichen Schutz. Wer nach Kenntnis der Verletzung zu lange wartet, verwirkt die Dringlichkeit.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen

Marke, Zeichen und worum es geht: ein paar Sätze genügen. Wir melden uns zeitnah mit einer kostenlosen Ersteinschätzung.

Nur PDF-Dateien, maximal 8 MB.

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Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

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