Wettbewerbsverstoß?
Wir mahnen ab.

  • Kostenlose Ersteinschätzung, ob sich die Abmahnung lohnt
  • Bei berechtigter Abmahnung zahlt in der Regel der Gegner
  • Rückmeldung innerhalb weniger Stunden
Dr. Norman Dauskardt
Dr. Norman Dauskardt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz +49 30 36414190 kontakt@abd-partner.de

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Ihr Konkurrent wirbt mit „Testsieger“, ohne Test.

Siegel, Spitzenstellungen und Testergebnisse ohne belastbaren Beleg sind irreführend. Wir sichern die Beweise und mahnen ab, bevor die Frist für das Eilverfahren abläuft.

Ihr Produkt wird kopiert und billiger angeboten.

Täuscht die Nachahmung über die Herkunft, lässt sie sich über das Wettbewerbsrecht stoppen, unter Umständen auch ohne eingetragene Marke oder Design.

Ein Mitbewerber lockt mit Fantasie-Rabatten.

Streichpreise ohne echten Vorpreis, Dauerrabatte, „bis zu“-Versprechen: Wer so wirbt, holt sich Kunden auf Ihre Kosten. Das muss er unterlassen.

Ein Anbieter aus dem Ausland ignoriert deutsche Regeln.

Wer sich an Kunden in Deutschland richtet, muss sich an deutsches Wettbewerbsrecht halten. Wir mahnen auch ausländische Unternehmen ab.

Lesen Sie sich ein, während wir prüfen.

Wissen

Im Bereich Wissen ordnen wir aktuelle Urteile zu Preiswerbung, Irreführung, Greenwashing und Nachahmung ein. So sehen Sie, wie Gerichte Verstöße wie den Ihres Wettbewerbers bewerten.

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Abmahnsinn

Auf abmahnsinn.de verfolgen wir tagesaktuell, was in Deutschland abgemahnt wird und wie die Gerichte entscheiden. Dieses Wissen steckt in jeder Abmahnung, die wir für Sie schreiben.

Zu abmahnsinn.de

Lassen Sie den Verstoß jetzt kostenlos prüfen.

Verstoß kostenlos prüfen lassen

Ist Ihre Abmahnung berechtigt,
zahlt in der Regel der Gegner.

Der Abgemahnte muss Ihnen die erforderlichen Anwaltskosten erstatten (§ 13 Abs. 3 UWG). Ausnahme: Bei Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet und bei vielen Datenschutzverstößen gibt es zwischen Mitbewerbern keine Kostenerstattung (§ 13 Abs. 4 UWG). Ob Ihr Fall darunter fällt, klären wir vorab.

So läuft es ab

  1. Verstoß schildern

    Link, Screenshot oder ein paar Sätze genügen.

  2. Kostenlose Ersteinschätzung

    Wir sagen Ihnen, ob eine Abmahnung Erfolg verspricht, was sie kostet und wer am Ende zahlt.

  3. Sie entscheiden, wir handeln

    Kosten entstehen erst mit Ihrem Auftrag. Dann mahnen wir ab und setzen die Unterlassung durch, notfalls per einstweiliger Verfügung.

Was Mandanten sagen

Die Kanzlei arbeitet sehr professionell und zügig. […] Mein besonderer Dank gilt Frau Dr. Joanna Koronkiewicz, die […] mir die Feinheiten des deutschen Wettbewerbs- und Markenrechts im Hinblick auf meinen Fall auf sehr verständliche und freundliche Weise erläutert hat. Professionalität auf höchstem Niveau.

Roman Google-Bewertung, Mai 2026

Schnell, freundlich und kompetent. Faire Beratung und Preise.

Lea Fischer Google-Bewertung, Oktober 2025

Auch gegen große Namen

Wir standen unter anderem schon gegenüber:

  • Amazon
  • Zalando
  • Check24
  • Douglas
  • Samsung
  • Galeria Kaufhof
  • Emma Matratzen
  • Bett1.de

Häufige Fragen

Was kostet mich eine Abmahnung?

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Ist die Abmahnung berechtigt, muss der Gegner Ihnen die erforderlichen Anwaltskosten grundsätzlich erstatten (§ 13 Abs. 3 UWG). Ausnahmen gelten zwischen Mitbewerbern vor allem für Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet. Womit Sie rechnen müssen, sagen wir Ihnen, bevor Kosten entstehen.

Darf ich meinen Wettbewerber überhaupt abmahnen?

Ja, wenn Sie ähnliche Waren oder Dienstleistungen in nicht unerheblichem Umfang und nicht nur gelegentlich anbieten (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG). Das prüfen wir als Erstes.

Wie schnell muss ich handeln?

So schnell wie möglich. Für eine einstweilige Verfügung bleiben ab Kenntnis des Verstoßes je nach Gericht nur etwa vier Wochen bis zwei Monate. Die Ansprüche selbst verjähren nach sechs Monaten (§ 11 UWG).

Was, wenn der Gegner nicht reagiert?

Dann beantragen wir eine einstweilige Verfügung. Das Gericht kann den Verstoß innerhalb weniger Tage verbieten. Jeder weitere Verstoß kann den Gegner dann bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld kosten.

Schildern Sie uns den Verstoß

Link, Screenshot oder ein paar Sätze genügen. Wir melden uns innerhalb weniger Stunden mit einer kostenlosen Ersteinschätzung.

Nur PDF-Dateien, maximal 8 MB.

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Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

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