Ihr Konkurrent wirbt mit „Testsieger“, ohne Test.
Siegel, Spitzenstellungen und Testergebnisse ohne belastbaren Beleg sind irreführend. Wir sichern die Beweise und mahnen ab, bevor die Frist für das Eilverfahren abläuft.
Siegel, Spitzenstellungen und Testergebnisse ohne belastbaren Beleg sind irreführend. Wir sichern die Beweise und mahnen ab, bevor die Frist für das Eilverfahren abläuft.
Täuscht die Nachahmung über die Herkunft, lässt sie sich über das Wettbewerbsrecht stoppen, unter Umständen auch ohne eingetragene Marke oder Design.
Streichpreise ohne echten Vorpreis, Dauerrabatte, „bis zu“-Versprechen: Wer so wirbt, holt sich Kunden auf Ihre Kosten. Das muss er unterlassen.
Wer sich an Kunden in Deutschland richtet, muss sich an deutsches Wettbewerbsrecht halten. Wir mahnen auch ausländische Unternehmen ab.
Wissen
Im Bereich Wissen ordnen wir aktuelle Urteile zu Preiswerbung, Irreführung, Greenwashing und Nachahmung ein. So sehen Sie, wie Gerichte Verstöße wie den Ihres Wettbewerbers bewerten.
Abmahnsinn
Auf abmahnsinn.de verfolgen wir tagesaktuell, was in Deutschland abgemahnt wird und wie die Gerichte entscheiden. Dieses Wissen steckt in jeder Abmahnung, die wir für Sie schreiben.
Zu abmahnsinn.deLassen Sie den Verstoß jetzt kostenlos prüfen.
Verstoß kostenlos prüfen lassen
Ist Ihre Abmahnung berechtigt,
zahlt in der Regel der Gegner.
Der Abgemahnte muss Ihnen die erforderlichen Anwaltskosten erstatten (§ 13 Abs. 3 UWG). Ausnahme: Bei Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet und bei vielen Datenschutzverstößen gibt es zwischen Mitbewerbern keine Kostenerstattung (§ 13 Abs. 4 UWG). Ob Ihr Fall darunter fällt, klären wir vorab.
Link, Screenshot oder ein paar Sätze genügen.
Wir sagen Ihnen, ob eine Abmahnung Erfolg verspricht, was sie kostet und wer am Ende zahlt.
Kosten entstehen erst mit Ihrem Auftrag. Dann mahnen wir ab und setzen die Unterlassung durch, notfalls per einstweiliger Verfügung.
Nach der Gründung der Bone Brox GmbH waren die Anwälte von ab&d, vor allem Tobias Bystry, in allen Fragen des Wettbewerbsrechts und des Gesellschaftsrechts mit Rat und Tat an unserer Seite. Besonders hervorzuheben – sie verhandeln und schreiben nicht nur Verträge, sondern denken immer auch wirtschaftlich […]
Die Kanzlei arbeitet sehr professionell und zügig. […] Mein besonderer Dank gilt Frau Dr. Joanna Koronkiewicz, die […] mir die Feinheiten des deutschen Wettbewerbs- und Markenrechts im Hinblick auf meinen Fall auf sehr verständliche und freundliche Weise erläutert hat. Professionalität auf höchstem Niveau.
Schnell, freundlich und kompetent. Faire Beratung und Preise.
Wir standen unter anderem schon gegenüber:
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Ist die Abmahnung berechtigt, muss der Gegner Ihnen die erforderlichen Anwaltskosten grundsätzlich erstatten (§ 13 Abs. 3 UWG). Ausnahmen gelten zwischen Mitbewerbern vor allem für Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet. Womit Sie rechnen müssen, sagen wir Ihnen, bevor Kosten entstehen.
Ja, wenn Sie ähnliche Waren oder Dienstleistungen in nicht unerheblichem Umfang und nicht nur gelegentlich anbieten (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG). Das prüfen wir als Erstes.
So schnell wie möglich. Für eine einstweilige Verfügung bleiben ab Kenntnis des Verstoßes je nach Gericht nur etwa vier Wochen bis zwei Monate. Die Ansprüche selbst verjähren nach sechs Monaten (§ 11 UWG).
Dann beantragen wir eine einstweilige Verfügung. Das Gericht kann den Verstoß innerhalb weniger Tage verbieten. Jeder weitere Verstoß kann den Gegner dann bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld kosten.
Link, Screenshot oder ein paar Sätze genügen. Wir melden uns innerhalb weniger Stunden mit einer kostenlosen Ersteinschätzung.