Wettbewerbsrecht

Unlautere Werbung, irreführende Angebote, aggressive Geschäftspraktiken – im Wettbewerb passiert viel, was rechtlich nicht zulässig ist. Wir helfen Ihnen, faire Spielregeln durchzusetzen oder sich gegen unberechtigte Angriffe zu wehren.

Abmahnungen

  • Erhaltene Abmahnungen prüfen
  • Modifizierte Unterlassungserklärungen
  • Wettbewerbsverstöße abmahnen
  • Vertragsstrafenforderungen abwehren
Mehr zu Abmahnungen

Gerichtliche & behördliche Verfahren

  • Einstweilige Verfügung beantragen oder abwehren
  • Schutzschriften hinterlegen
  • Hauptsacheverfahren / Klagen
  • Verfahren vor Wettbewerbskammern
Mehr zu Verfahren

Prävention & Beratung

  • Prüfung von Werbung & Kampagnen
  • AGB & Online-Shop rechtssicher gestalten
  • UWG-Compliance-Beratung
  • Schulungen für Marketing & Vertrieb
Mehr zur Prävention

Abmahnungen

Ob erhalten oder ausgesprochen: Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zählen Schnelligkeit und eine klare Strategie.

Was eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung verlangt

Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung, ein rechtsverletzendes Verhalten künftig zu unterlassen. Sie wird von Mitbewerbern oder qualifizierten Wirtschaftsverbänden ausgesprochen und enthält fast immer vier Forderungen:

  • Unterlassung – mit strafbewehrter Erklärung
  • Auskunft über Art und Umfang des Verstoßes
  • Anerkennung der Schadensersatzpflicht
  • Erstattung der Abmahnkosten

Typische Anlässe: irreführende Werbung oder Preisangaben, fehlerhafte AGB oder fehlende Pflichtangaben, unlautere Praktiken auf Online-Marktplätzen, unzulässige Spitzenstellungsbehauptungen wie „Nummer 1" oder „Testsieger".

Abmahnung erhalten – was jetzt?

Ist die Abmahnung überhaupt berechtigt? Längst nicht jede Abmahnung ist rechtlich haltbar. Wir prüfen, ob ein Wettbewerbsverstoß tatsächlich vorliegt, ob der Abmahner anspruchsberechtigt ist und ob alle formellen Anforderungen eingehalten wurden.

Ist die Unterlassungserklärung zu weit gefasst? Die beigefügte Erklärung geht fast immer über das rechtlich Notwendige hinaus. Wer sie unverändert unterschreibt, verpflichtet sich zu mehr als nötig – mit langfristigen Folgen.

Was sind die Alternativen? Je nach Einzelfall ist eine modifizierte Unterlassungserklärung, eine Schutzschrift oder der Einstieg in Vergleichsverhandlungen die bessere Lösung. Wir beraten Sie – und handeln, wenn nötig, sofort.

Gegen Mitbewerber vorgehen

Wenn ein Mitbewerber durch unlautere Praktiken einen Vorteil erlangt, schadet das nicht nur Ihnen, sondern verzerrt den gesamten Markt. Wir prüfen das Verhalten Ihrer Mitbewerber auf Vereinbarkeit mit dem UWG und entwickeln eine Strategie, die schnell wirkt und rechtlich standhält.

Gerichtliche & behördliche Verfahren

Wenn außergerichtliche Mittel nicht reichen: Wir vertreten Sie vor den Wettbewerbskammern und Behörden.

Einstweilige Verfügung – das schärfste Instrument

Die einstweilige Verfügung ermöglicht ein gerichtliches Verbot innerhalb von Tagen – ohne dass der Gegner vorab gehört wird. Bei Verstoß drohen Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro je Verstoß.

Dringlichkeit ist Voraussetzung. Wer nach Kenntnis eines Verstoßes zu lange wartet, verliert das Recht auf das Eilverfahren. Je nach zuständigem OLG bleiben zwischen vier Wochen und maximal zwei Monaten.

Wir vertreten Sie auf beiden Seiten: Wir beantragen einstweilige Verfügungen für Sie – und fertigen Abwehrschriftsätze oder legen Widerspruch ein, wenn eine Verfügung gegen Sie erlassen wurde.

Schutzschrift – präventiv handeln

Erwarten Sie eine einstweilige Verfügung? Eine Schutzschrift im zentralen Schutzschriftregister gibt dem Gericht die Möglichkeit, vor einer Entscheidung beide Seiten zu hören – und verhindert in vielen Fällen den Erlass einer Verfügung ohne Anhörung. Wir hinterlegen sie strategisch und auf den konkreten Fall zugeschnitten.

Hauptsacheverfahren – Klage vor Gericht

Die einstweilige Verfügung stoppt den Verstoß, ersetzt aber kein Hauptsacheverfahren. Wer Schadensersatz, Auskunft über den Umfang des Verstoßes oder Erstattung seiner Rechtsanwaltskosten will, muss klagen. Klageverfahren im Wettbewerbsrecht sind keine Routinesache – die Materie ist spezialisiert, Fehlentscheidungen zu Beginn schwer korrigierbar.

Verfahren vor Behörden

Wir vertreten Sie zudem in Verfahren vor Verbraucherschutz- und Wettbewerbsbehörden – etwa wenn der Bundesverband der Verbraucherzentralen Anzeigen erstattet oder Behörden Geldbußen androhen.

Prävention & Beratung

Eine wettbewerbsrechtliche Prüfung ist keine bürokratische Übung – sie ist eine unternehmerische Entscheidung.

Prüfung von Werbung & Kampagnen

Wir prüfen Ihre Onlineauftritte, Werbemaßnahmen und Produkte auf Abmahnrisiken und zeigen Ihnen konkret, was geändert werden muss – und was bedenkenlos bleibt. Dabei denken wir nicht in Verboten, sondern in Lösungen: Was ist erlaubt? Wie lässt sich das Ziel rechtssicher erreichen?

AGB & Online-Shop rechtssicher gestalten

Fehlerhafte AGB, fehlende Pflichtangaben oder lückenhafte Widerrufsbelehrungen sind die häufigsten Abmahngründe. Wir gestalten und prüfen Ihre AGB, Widerrufsbelehrungen, Datenschutz- und Impressumstexte – maßgeschneidert für Ihr Geschäftsmodell.

UWG-Compliance-Beratung

Für Unternehmen, die regelmäßig werben oder im Wettbewerb stehen, lohnt sich eine systematische Compliance-Beratung: Wir richten gemeinsam mit Ihnen Prozesse ein, mit denen neue Werbeideen, Kampagnen oder Produkte vor dem Launch wettbewerbsrechtlich abgenommen werden – schnell, pragmatisch, dokumentiert.

Schulungen für Marketing & Vertrieb

Die meisten Wettbewerbsverstöße entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Unkenntnis. Wir schulen Ihre Marketing- und Vertriebsteams praxisnah zu den typischen Fallstricken: irreführende Werbung, Spitzenstellungsbehauptungen, Influencer-Kennzeichnung, Vergleichende Werbung.

Sprechen Sie mit uns über Ihren Fall

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah mit einer ersten Einschätzung.

Ich stimme der Datenschutzerklärung zu. *

Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt.