Abmahnungen
Ob erhalten oder ausgesprochen: Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zählen Schnelligkeit und eine klare Strategie.
Was eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung verlangt
Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung, ein rechtsverletzendes Verhalten künftig zu unterlassen. Sie wird von Mitbewerbern oder qualifizierten Wirtschaftsverbänden ausgesprochen und enthält fast immer vier Forderungen:
- Unterlassung – mit strafbewehrter Erklärung
- Auskunft über Art und Umfang des Verstoßes
- Anerkennung der Schadensersatzpflicht
- Erstattung der Abmahnkosten
Typische Anlässe: irreführende Werbung oder Preisangaben, fehlerhafte AGB oder fehlende Pflichtangaben, unlautere Praktiken auf Online-Marktplätzen, unzulässige Spitzenstellungsbehauptungen wie „Nummer 1" oder „Testsieger".
Abmahnung erhalten – was jetzt?
Ist die Abmahnung überhaupt berechtigt? Längst nicht jede Abmahnung ist rechtlich haltbar. Wir prüfen, ob ein Wettbewerbsverstoß tatsächlich vorliegt, ob der Abmahner anspruchsberechtigt ist und ob alle formellen Anforderungen eingehalten wurden.
Ist die Unterlassungserklärung zu weit gefasst? Die beigefügte Erklärung geht fast immer über das rechtlich Notwendige hinaus. Wer sie unverändert unterschreibt, verpflichtet sich zu mehr als nötig – mit langfristigen Folgen.
Was sind die Alternativen? Je nach Einzelfall ist eine modifizierte Unterlassungserklärung, eine Schutzschrift oder der Einstieg in Vergleichsverhandlungen die bessere Lösung. Wir beraten Sie – und handeln, wenn nötig, sofort.
Gegen Mitbewerber vorgehen
Wenn ein Mitbewerber durch unlautere Praktiken einen Vorteil erlangt, schadet das nicht nur Ihnen, sondern verzerrt den gesamten Markt. Wir prüfen das Verhalten Ihrer Mitbewerber auf Vereinbarkeit mit dem UWG und entwickeln eine Strategie, die schnell wirkt und rechtlich standhält.