Ein Name, ein Logo oder ein Slogan – Marken dienen nicht nur als Wiedererkennungswert und sind Teil eines professionellen Auftritts, sondern bieten zugleich rechtlichen Schutz und klare Wettbewerbsvorteile. Erst die Anmeldung aber sichert die eingetragene Marke.

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Warum sollte man eine Marke überhaupt anmelden?

Die Marke selbst dient dem Unternehmen als Wiedererkennungswert, schafft Vertrauen und hebt eigene Produkte oder Dienstleistungen im Markt ab – doch erst die Anmeldung sichert die eingetragene Marke.

  • Ausschließliches Recht: Mit einer eingetragenen Marke erhalten Sie das ausschließliche Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Das gilt etwa für Wortmarken, Bildmarken oder Wort-/Bildmarken.
  • Schutz vor Nachahmern: Verwenden Dritte ein identisches oder verwechselbar ähnliches Zeichen für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen, können Unterlassungs-, Auskunfts- und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche in Betracht kommen.
  • Schutz vor späteren Anmeldungen: Gegen nachgelagerte ähnliche Markenanmeldungen und Markeneintragungen kann rechtzeitig Widerspruch eingelegt werden.

Was kann man alles anmelden?

Als Marke lässt sich deutlich mehr anmelden als nur ein Logo oder ein Wort. Entscheidend für die Schutzfähigkeit ist, dass das Zeichen als sog. Herkunftshinweis geeignet ist – also dem Kunden zeigen kann, aus welchem Unternehmen die Ware oder Dienstleistung stammt.

Voraussetzung dafür ist, dass das Zeichen überhaupt Unterscheidungskraft hat, also die rechtliche Eigenschaft besitzt, als Herkunftshinweis wirken zu können. Das ist der Fall, wenn das Zeichen dazu dienen kann, Angebote eines Unternehmens von anderen zu unterscheiden.

Typische Zeichen, die Marken sein können:

  • Wortmarken wie ein Unternehmensname, Produktname oder Slogan
  • Bildmarken wie ein reines Logo
  • Wort-/Bildmarken, also Name plus grafische Gestaltung

Grundsätzlich können sogar Domainnamen, Formmarken (3D-Formen) und Klänge als Marke angemeldet werden, wenn sie die Voraussetzungen für Markenschutz erfüllen.

Was muss bei der Markenanmeldung beachtet werden?

Welche Hürden bringt die Markenanmeldung mit sich?

Zu beachten ist bei einer Markenanmeldung vor allem, ob das gewünschte Zeichen überhaupt schutzfähig ist und welche Risiken die Anmeldung des konkreten Zeichens mit sich bringt. Damit lassen sich unnötige Anmeldekosten und mögliche Rechtsstreitigkeiten im Voraus ausschließen.

Nicht alles kann angemeldet werden

Von vornherein ausgeschlossen ist eine Markenanmeldung vor allem dann, wenn schon das Zeichen selbst an absoluten Schutzhindernissen scheitert. Das ist typischerweise der Fall, wenn das Zeichen keine Unterscheidungskraft hat oder wenn es die Waren oder Dienstleistungen nur beschreibt und deshalb für alle Mitbewerber freigehalten werden muss.

Ebenfalls problematisch sind allgemein übliche Bezeichnungen, irreführende Angaben, Verstöße gegen die öffentliche Ordnung sowie enthaltene Hoheitszeichen wie Flaggen oder Wappen. Genau diese absoluten Schutzhindernisse prüft das DPMA im Anmeldeverfahren.

Ein weiterer klarer Ausschlussfall betrifft Formen oder sonstige charakteristische Merkmale eines Produkts: Schutz gibt es nicht, wenn sie durch die Art der Ware selbst bedingt, technisch erforderlich oder wertprägend sind (§ 3 Abs. 2 MarkenG).

Risiko des Rechtsstreits: ältere Rechte Dritter

Bevor eine Marke angemeldet wird, sollte unbedingt vorher geprüft werden, ob ein älteres Recht eines Dritten besteht. Denn auch wenn Ihre Marke formal eingetragen werden kann, kann sie dennoch mit älteren Marken- oder Kennzeichenrechten kollidieren.

Wichtig zu wissen: Das DPMA prüft im Anmeldeverfahren nicht von sich aus, ob ältere Rechte bestehen. Genau deshalb ist eine gründliche Markenrecherche vor der Anmeldung besonders wichtig.

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Was braucht man für eine Markenanmeldung?

Wo melde ich meine Marke an?

Wo Sie Ihre Marke anmelden, entscheidet darüber, in welchem Gebiet Schutz entstehen kann.

  • Eine deutsche Marke melden Sie beim DPMA an – sie schützt in Deutschland.
  • Eine Unionsmarke melden Sie beim EUIPO an – sie wirkt einheitlich in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
  • Über das Madrider System der WIPO können Sie auf Grundlage einer nationalen oder regionalen Basismarke internationalen Schutz in ausgewählten Vertragsstaaten beantragen.

Die Anmeldung selbst ist oft direkt online möglich, so etwa beim DPMA, das eine signaturfreie Online-Anmeldung, eine Anmeldung mit Signaturkarte und die Anmeldung in Papierform ermöglicht.

Eine ausführliche Darstellung zu den verschiedenen Anmeldeoptionen finden Sie in unserem Ratgeber zur Markenanmeldung.

Was wird für die Markenanmeldung benötigt?

Für eine Markenanmeldung brauchen Sie grundsätzlich:

  • Angaben zur anmeldenden Person
  • die Marke selbst beziehungsweise ihre Darstellung
  • ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, für die Schutz beansprucht wird

Gerade das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sollte sorgfältig erstellt werden, weil der Schutzbereich Ihrer Marke maßgeblich davon abhängt. Eine ausführliche Darstellung des Ablaufs einer Markenanmeldung finden Sie in unserem Ratgeber zur Markenanmeldung.

Neben diesen Mindestangaben ist eine saubere Vorprüfung und Recherche empfehlenswert, um insbesondere die Abweisung der Anmeldung und das Risiko rechtlicher Konsequenzen auszuschließen.

Braucht man dafür einen Anwalt?

Eine anwaltliche Vertretung ist für die Markenanmeldung nicht zwingend vorgeschrieben. In vielen Fällen ist anwaltliche Unterstützung aber sinnvoll, insbesondere bei der Vorprüfung der Schutzfähigkeit, bei der Markenrecherche und bei der strategischen Entscheidung, ob eine deutsche, europäische oder internationale Anmeldung sinnvoller ist. Das gilt vor allem dann, wenn bereits ähnliche Zeichen am Markt existieren oder wenn mit Beanstandungen oder Widersprüchen zu rechnen ist.

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Kosten einer Markenanmeldung

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Kosten einer Markenanmeldung hängen insbesondere davon ab, wo die Marke angemeldet wird und für wie viele Klassen der Schutz beantragt wird.

Deutsche Marke (DPMA)

  • 290,– € Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (bis zu 3 Klassen)
  • 300,– € Anmeldegebühr bei Anmeldung in Papierform (bis zu 3 Klassen)
  • Jede weitere Klasse: plus 100 €
  • Beschleunigte Prüfung möglich gegen eine zusätzliche Gebühr von 200 €

Unionsmarke (EUIPO)

  • 850,– € Anmeldegebühr (eine Klasse)
  • 50,– € für die zweite Klasse
  • 150,– € für jede weitere Klasse
  • Das EUIPO bietet unter bestimmten Voraussetzungen ein Fast-Track-Verfahren an.

Internationale Markenregistrierung (WIPO)

  • Bearbeitungsgebühr für das Amt der Basismarke: DPMA = 180,– €, EUIPO = 300,– €
  • Basisgebühr der WIPO für eine neue Anmeldung: 653 CHF (schwarz-weiße Marke) bzw. 903 CHF (Farbmarke) – zuzüglich weiterer Gebühren je nach benannten Staaten und Klassen

Eine ausführliche Darstellung der Unterschiede finden Sie in unserem Ratgeber zur Markenanmeldung.

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Wichtige Begriffe im Überblick

Klassen – Waren und Dienstleistungen werden bei der Markenanmeldung in Klassen eingeteilt. Der Schutz Ihrer Marke gilt nur für die angemeldeten Klassen.

Ausschließlichkeitsrecht – Das Recht des Markeninhabers, die eingetragene Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen allein zu benutzen.

Herkunftshinweis – Eine Marke muss dem Publikum zeigen können, aus welchem Unternehmen eine Ware oder Dienstleistung stammt.

Unterscheidungskraft – Ein Zeichen muss geeignet sein, die Angebote eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Fehlt diese Eignung, ist die Marke meist nicht eintragungsfähig.

FAQ

1. Wo kann ich meine Marke anmelden?

Beim DPMA für Deutschland, beim EUIPO für die gesamte EU oder über die WIPO für internationalen Schutz in ausgewählten Vertragsstaaten.

2. Brauche ich für die Anmeldung einen Anwalt?

Nein, zwingend vorgeschrieben ist das nicht. In vielen Fällen ist anwaltliche Unterstützung aber sinnvoll, vor allem bei Recherche und Strategie.

3. Was muss ich bei der Anmeldung meiner Marke beachten?

Vor allem die Schutzfähigkeit der Marke, die richtigen Klassen und mögliche ältere Rechte Dritter. Das DPMA prüft ältere Rechte nicht automatisch.

4. Wie viel kostet eine Markenanmeldung?

Das hängt vom Amt und der Zahl der Klassen ab. Beim DPMA starten die amtlichen Gebühren aktuell bei 290 € (online), beim EUIPO bei 850 €.