Wer eine Abmahnung von Pro Rauchfrei e. V. erhält, sollte die gesetzte Frist beachten, aber weder die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben noch vorschnell zahlen. Der Verein geht gegen Unternehmen wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Vorschriften zur Tabakwerbung, zum Nichtraucherschutz und zum Jugendschutz vor. Ob die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind, hängt jedoch vom konkreten Einzelfall ab.

Unsere Kanzlei vertritt und berät zahlreiche Mandanten, die eine Abmahnung durch Pro Rauchfrei e. V. erhalten haben. Wir erläutern, welche Vorwürfe häufig erhoben werden, welche Kosten drohen können und weshalb insbesondere bei der Unterlassungserklärung Vorsicht geboten ist.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Pro Rauchfrei e. V. mahnt Unternehmen insbesondere wegen mutmaßlich unzulässiger Tabakwerbung und weiterer Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften ab.
  • Eine Abmahnung ist nicht automatisch in vollem Umfang berechtigt. Sowohl der behauptete Verstoß als auch die geltend gemachten Ansprüche müssen rechtlich geprüft werden.
  • Betroffene Unternehmer sollten die gesetzte Frist beachten und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft unterschreiben.
  • Auch die Entfernung beanstandeter Werbung beseitigt eine rechtlich begründete Wiederholungsgefahr nicht ohne Weiteres.

Pro Rauchfrei e. V.: Ein Verein, zahlreiche Abmahnungen

Pro Rauchfrei e. V. setzt sich für den Nichtraucher- und Verbraucherschutz ein. Zur Durchsetzung dieser Ziele geht der Verein auch mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und gerichtlichen Unterlassungsverfahren gegen Unternehmen vor.

Wie aktiv der Verein dabei ist, zeigt ein Blick auf die von ihm selbst veröffentlichten Verbandsklageverfahren. Dort sind zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen dokumentiert, darunter Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Werbeverbote des Tabakerzeugnisgesetzes.

Betroffen sein können insbesondere Betreiber von Kiosken, Tankstellen, Spätverkaufsstellen, gastronomischen Betrieben sowie Händler von Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten.

Auch in unserer anwaltlichen Beratungspraxis beschäftigen uns Abmahnungen des Vereins regelmäßig. Wir betreuen zahlreiche Mandanten, die sich mit Unterlassungsforderungen und den damit verbundenen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken konfrontiert sehen.

Dabei erleben wir immer wieder, wie groß die Verunsicherung bei betroffenen Unternehmern ist. Häufig besteht insbesondere Unsicherheit darüber, ob die beanstandete Werbung tatsächlich rechtswidrig ist, welche Konsequenzen eine Unterlassungserklärung hat und wie innerhalb der gesetzten Frist reagiert werden sollte.

Unsere Empfehlung: Wer eine Abmahnung von Pro Rauchfrei e. V. erhält, sollte diese ernst nehmen, die geltend gemachten Ansprüche aber keinesfalls ungeprüft erfüllen.

Was wirft Pro Rauchfrei e. V. den betroffenen Unternehmen vor?

Die rechtlichen Vorwürfe können sehr unterschiedlich ausfallen. Im Mittelpunkt stehen häufig Vorschriften des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG).

1. Unzulässige Außenwerbung für Tabakerzeugnisse

Ein Schwerpunkt ist das Verbot der Außenwerbung nach § 20a TabakerzG.

Beanstandet werden können beispielsweise Werbeplakate, Werbeaufsteller, Schaufensterwerbung oder von außen sichtbare Werbebildschirme, mit denen für Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geworben wird.

Besonders relevant ist dies für Kioske und Tankstellen.

Zwar enthält das Gesetz eine Ausnahme für Werbung an Außenflächen einschließlich der Fensterflächen von Geschäftsräumen des Fachhandels. Ob ein Unternehmen tatsächlich unter diese Ausnahme fällt, ist allerdings eine eigenständige rechtliche Frage.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 1. August 2024 (Az. 2 UKl 2/24) über die Tabakwerbung einer Tankstelle entschieden.

In dem Verfahren ging es um einen hinter der Schaufensterscheibe angebrachten Bildschirm, auf dem Werbung für Zigaretten zu sehen war. Das Gericht wertete die von außen wahrnehmbare Werbung als Außenwerbung und verneinte die Voraussetzungen der Fachhandelsausnahme für die betreffende Tankstelle.

Die Entscheidung zeigt, dass bereits die Platzierung von Werbung im Schaufenster rechtlich problematisch sein kann.

Es kommt daher auf die konkrete Gestaltung der Werbung, ihre Wahrnehmbarkeit und die tatsächlichen Verhältnisse des jeweiligen Betriebs an.

2. Werbung für E-Zigaretten und Liquids im Internet

Auch Betreiber von Onlineshops können wegen ihrer Werbung in den Fokus des Vereins geraten.

§ 19 TabakerzG enthält weitreichende Werbeverbote für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter, die auch für Werbung in Diensten der Informationsgesellschaft gelten.

Problematisch können insbesondere werbliche Aussagen, Banner, Produktinszenierungen oder sonstige verkaufsfördernde Darstellungen sein.

Nicht jede sachliche Produktinformation ist jedoch automatisch unzulässige Werbung. Gerade bei Onlineshops muss zwischen der zulässigen Darstellung eines Produkts und einer verbotenen werblichen Maßnahme unterschieden werden.

Ob eine konkrete Gestaltung gegen das Tabakerzeugnisgesetz verstößt, bedarf deshalb einer sorgfältigen Prüfung.

3. Weitere Verstöße gegen Nichtraucherschutz und Jugendschutz

Daneben geht Pro Rauchfrei e. V. nach eigenen Angaben auch gegen Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zum Nichtraucherschutz und zum Jugendschutz vor.

Welche Regelungen tatsächlich anwendbar sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Das kann insbesondere vom betroffenen Produkt, der Art des Betriebs und den einschlägigen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften abhängen.

Nicht jeder vom Verein erhobene Vorwurf lässt sich daher nach denselben rechtlichen Maßstäben beurteilen.

Darf Pro Rauchfrei e. V. Unternehmen überhaupt abmahnen?

Pro Rauchfrei e. V. ist als qualifizierter Verbraucherverband registriert und damit grundsätzlich berechtigt, bestimmte verbraucherschützende Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

Die rechtliche Grundlage ergibt sich insbesondere aus § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG sowie den einschlägigen Vorschriften des Unterlassungsklagengesetzes.

Die grundsätzliche Anspruchsberechtigung des Vereins bedeutet jedoch nicht, dass jede einzelne Abmahnung berechtigt ist.

Auch ein anspruchsberechtigter Verband muss die gesetzlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs erfüllen.

Dazu gehört insbesondere, dass ein rechtlich relevanter Verstoß vorliegt und der Anspruch gegen den richtigen Adressaten gerichtet ist.

Ist jede Abmahnung von Pro Rauchfrei e. V. berechtigt?

Nein. Allein die Tatsache, dass ein qualifizierter Verbraucherschutzverband eine Abmahnung ausspricht, bedeutet nicht, dass die erhobenen Forderungen im konkreten Fall berechtigt sind.

Bei der rechtlichen Überprüfung stellen sich insbesondere folgende Fragen:

  • Liegt überhaupt ein nachweisbarer Gesetzesverstoß vor?
  • Ist das beanstandete Verhalten dem abgemahnten Unternehmen rechtlich zuzurechnen?
  • Greifen gesetzliche Ausnahmen oder Besonderheiten des Einzelfalls?
  • Erfüllt die Abmahnung die gesetzlichen Anforderungen?
  • Ist die geforderte Unterlassungserklärung inhaltlich zu weit gefasst?
  • Sind die geltend gemachten Kosten berechtigt?
  • Bestehen sonstige rechtliche Einwendungen gegen die Abmahnung?

Gerade bei den Werbeverboten des Tabakerzeugnisgesetzes kann die Bewertung von konkreten tatsächlichen Umständen abhängen.

So kann etwa entscheidend sein, wo eine Werbung angebracht wurde, ob sie von außen sichtbar war und welche Waren der betroffene Betrieb tatsächlich anbietet.

Eine fundierte rechtliche Prüfung kann daher entscheidend sein, um unberechtigte Forderungen abzuwehren oder eine berechtigte Unterlassungsverpflichtung auf den erforderlichen Umfang zu begrenzen.

Vorsicht bei der geforderten Unterlassungserklärung!

Besonders wichtig ist der richtige Umgang mit der Unterlassungserklärung, die einer Abmahnung häufig beigefügt ist.

Mit der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geht der Betroffene eine rechtlich bindende Verpflichtung ein. Für zukünftige schuldhafte Verstöße können erhebliche Vertragsstrafen anfallen.

Dabei können nicht nur identische Wiederholungen, sondern unter Umständen auch sogenannte kerngleiche Verstöße erfasst werden.

Eine solche Verpflichtung kann den Betrieb langfristig beeinflussen. Denn das Unternehmen muss sicherstellen, dass die untersagte Werbung künftig nicht erneut in einer von der Erklärung erfassten Form verwendet wird.

Wer eine zu weit gefasste Unterlassungserklärung unterschreibt, schafft möglicherweise erhebliche wirtschaftliche Risiken für seinen Betrieb.

Deshalb prüfen wir im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit insbesondere, ob eine Unterlassungsverpflichtung überhaupt erforderlich ist und wie eine gegebenenfalls abzugebende Erklärung rechtssicher und interessengerecht ausgestaltet werden kann.

Je nach Einzelfall kann etwa eine modifizierte Unterlassungserklärung in Betracht kommen. Diese muss allerdings geeignet sein, die rechtlich begründete Wiederholungsgefahr auszuräumen.

Auch die bloße Entfernung der beanstandeten Werbung beseitigt eine solche Wiederholungsgefahr nicht ohne Weiteres.

Ausführlichere Informationen zu den rechtlichen Folgen einer Unterlassungserklärung enthält unser Ratgeber zur wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.

Wie schnell muss auf die Abmahnung reagiert werden?

Eine einheitliche gesetzliche Antwortfrist für sämtliche wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen existiert nicht.

Maßgeblich ist zunächst die im konkreten Abmahnschreiben gesetzte Frist. Pro Rauchfrei e. V. nennt auf seiner Internetseite eine Frist von einer Woche als üblich.

Betroffene sollten deshalb unmittelbar nach Erhalt des Schreibens prüfen, bis wann eine Reaktion verlangt wird.

Ob eine Frist angemessen ist oder eine Verlängerung erreicht werden kann, muss im Einzelfall beurteilt werden. Auf eine Fristverlängerung sollte ohne entsprechende Bestätigung nicht vertraut werden.

Wird auf eine berechtigte Abmahnung nicht rechtzeitig reagiert, kann der Verein gerichtliche Schritte einleiten, insbesondere ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Kann man sich gegen Abmahnungen von Pro Rauchfrei e. V. wehren?

Betroffene Unternehmer können die erhobenen Forderungen rechtlich überprüfen lassen und sich gegen unberechtigte Ansprüche verteidigen.

Welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

Ist eine Abmahnung unbegründet, können die geltend gemachten Ansprüche zurückgewiesen werden.

Ist ein Verstoß hingegen tatsächlich gegeben, kann es sinnvoll sein, die Forderungen auf ihren rechtlich berechtigten Umfang zu begrenzen und unnötige weitere Kosten zu vermeiden.

Dabei kommen je nach Sachlage unterschiedliche Vorgehensweisen in Betracht, etwa eine begründete Zurückweisung, eine modifizierte Unterlassungserklärung oder eine außergerichtliche Verständigung.

Entscheidend ist, nicht vorschnell auf die Forderungen des Vereins einzugehen, aber auch nicht untätig zu bleiben.

Denn bei ausbleibender Reaktion drohen unter Umständen gerichtliche Schritte, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sein können.

Unsere Erfahrung mit Abmahnungen von Pro Rauchfrei e. V.

Unsere Kanzlei vertritt und berät zahlreiche Mandanten, die von Pro Rauchfrei e. V. abgemahnt wurden.

Durch die wiederholte Befassung mit entsprechenden Verfahren sind uns typische Vorwürfe, Unterlassungsforderungen und die damit verbundenen rechtlichen Risiken aus unserer Beratungspraxis vertraut.

Wir prüfen die Berechtigung der Abmahnung, die Reichweite der verlangten Unterlassungsverpflichtung und die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung.

Wo erforderlich, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch im gerichtlichen Verfahren.

Unser Ziel ist es, die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen der betroffenen Unternehmen wirksam zu schützen und unnötige Risiken zu vermeiden.

Häufige Fragen zu Abmahnungen von Pro Rauchfrei e. V.

Ist eine Abmahnung von Pro Rauchfrei e. V. immer berechtigt?

Nein. Zwar ist Pro Rauchfrei e. V. grundsätzlich zur Geltendmachung bestimmter Unterlassungsansprüche berechtigt. Ob die konkrete Abmahnung begründet ist, hängt jedoch insbesondere vom behaupteten Rechtsverstoß, den tatsächlichen Umständen und den gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen ab.

Muss ich die Unterlassungserklärung von Pro Rauchfrei e. V. unterschreiben?

Nicht ungeprüft. Die beigefügte Erklärung ist ein Formulierungsvorschlag des Abmahnenden. Ob überhaupt eine Unterlassungsverpflichtung besteht und ob gegebenenfalls eine modifizierte Erklärung sinnvoll ist, sollte rechtlich geprüft werden.

Reicht es aus, die beanstandete Werbung zu entfernen?

Nicht unbedingt. Zwar kann die Entfernung einer rechtswidrigen Werbung erforderlich sein. Eine durch einen Wettbewerbsverstoß begründete Wiederholungsgefahr wird dadurch aber regelmäßig nicht allein beseitigt.

Welche Kosten entstehen durch eine Abmahnung von Pro Rauchfrei e. V.?

Der Verein nennt auf seiner Internetseite eine Abmahnpauschale von 50 Euro zuzüglich möglicher Kosten für Registerauskünfte. Darüber hinaus können insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten sowie bei späteren Verstößen Vertragsstrafen entstehen. Welche Forderungen im konkreten Fall berechtigt sind, muss gesondert geprüft werden.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

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